Berlin. Für private Immobilien gilt eine Spekulationsfrist.

Für den Verkauf von privaten Immobilien gibt es eine Spekulationsfrist. Wer das Haus oder die Wohnung nach Ablauf von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft, muss keine Steuern auf den Erlös zahlen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Auch vorher kann der Verkauf aber unter Umständen schon steuerfrei sein.

Voraussetzung: Das Haus oder die Wohnung wurden zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, mindestens aber im Jahr des Verkaufs sowie den zwei vorangegangenen Jahren.

Bei Ehescheidungen kann diese Regelung zur steuerlichen Falle werden. Gehört die Immobilie nur einem Ehegatten, der nach der Trennung auszieht, ist die Selbstnutzung nicht mehr erfüllt. Gehört die Immobilie beiden Ehegatten und einer zieht wegen der Trennung aus, erfüllt nur der im Haus verbleibende Ehegatte die Kriterien der Selbstnutzung. „Für den anderen Ehegatten kann dann beim späteren Verkauf ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen“, erklärt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll.

Der Haken: Diese Regelung kann selbst dann zur Steuerfalle werden, wenn die Immobilie nicht an Dritte verkauft wird, sondern der hälftige Anteil an den im Haus verbliebenen Ehegatten. dpa