Berlin.

Mieter müssen ihre Vertragspflichten erfüllen, sonst kann der Vermieter sie abmahnen und ihnen die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Allerdings müssen Mieter die Kosten nicht in jedem Fall tragen, zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 9 C 406/16). In einfach gelagerten Fällen sollte der Vermieter gut abwägen, ob anwaltliche Hilfe nötig ist, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 16/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.