Düsseldorf. Verbraucherschützer raten, auf lokal wirksame Mittel wie Köderdosen, Gels und Fallen zu setzen.

Auch wenn da ein Profi mit Fachwissen am Werk ist: Betroffene eines Schädlingsbefalls sollten hinterfragen, welche Mittel der Kammerjäger in ihren Räumen einsetzt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, Informationen über notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen sowie zu möglichen Innenraumbelastungen durch die Produkte einzuholen.

Auch sollten Betroffene darauf bestehen, dass möglichst unbedenkliche Mittel verwendet werden. Das bedeutet zum Beispiel, auf Sprays und andere Verneblungsmittel, die Wirkstoffe weit in der Raumluft verteilen, zu verzichten. Stattdessen sollten lokal wirksame Köderdosen, Gels und Fallen eingesetzt werden.

Der gerufene Schädlingsbekämpfer sollte über einen Sachkundenachweis für das entsprechende Teilgebiet der Bekämpfung verfügen. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung darf die Person nur in Begleitung eines erfahrenen Kollegen tätig werden, erläutert das Pestizid Aktions-Netzwerk (Pan).

Am besten kann der Schädlingsbekämpfer sogar eine Prüfungsurkunde der Industrie- und Handelskammer und zusätzlich Zertifikate über Fortbildungsveranstaltungen vorlegen.

Ein seriöser Experte gibt den Kostenvoranschlag für die Beseitigung der Tiere erst aus, wenn er den Umfang des Schadens vor Ort gesehen hat, betont das Pan. Außerdem sollte der Schädlingsbekämpfer über die möglichen Ursachen des Befalls aufklären und beraten, wie sich dieser in Zukunft vermeiden lässt.

In der Regel ist eine gezielte Behandlung des Schlupfwinkels des Schädlings möglich. Eine ganze Wohnung zu benebeln ist den Angaben zufolge nur in seltenen Ausnahmefällen notwendig. dpa