Berlin.

Nach einem Wasserschaden in der Wohnung aufgestellte Trocknungsgeräte verursachen häufig Lärm. Deshalb können betroffene Mieter ihre Miete mindern, solange die Geräte laufen. „Das kann unter Umständen auch für Nachbarn gelten“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Allerdings nur, wenn die Geräuschbelastung erheblich ist.“ Also zum Beispiel, wenn die Trocknungsgeräte auch im Schlafzimmer der Nachbarwohnung zu hören sind.