Düsseldorf. Wer ein Doppelhaus plant, spart viel Geld beim Hausbau. Aber er muss sich eng den Nachbarn abstimmen.

Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus baut mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand, der hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem frei stehenden Einfamilienhaus. Doch es gibt auch Nachteile. Eine Abwägung:

Die Vorteile: „Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebracht werden können“, erklärt Christof Rose von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. „Denn der bei Einzelhäusern geforderte Abstand zur Grundstücksgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälften an einer Wand verbunden sind.“ So lässt sich an den Grundstückskosten sparen.

Wer sich schon einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungsprozess läuft wesentlich effizienter, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. „Der Bagger für die Erdarbeiten muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefert werden, die Erschließungskosten werden geteilt. Kurzum – die gesamte Baulogistik kann gemeinsam genutzt werden.“ Die gemeinsame Wand hilft beim Energiesparen. „Doppelhäuser sind in der Regel effizienter als einzeln stehende Gebäude“, erklärt Windscheif. „Schließlich heizt der Nachbar immer mit.“

Der Nachteil: Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenbereichs genügend Rückzugsmöglichkeiten einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinander wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphäre für beide Seiten zu schaffen. Denn im Laufe des Lebens verändern sich Ansprüche und Gewohnheiten.

Die rechtliche Lösung: Entscheidend für ein gutes Miteinander der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Klassischerweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden. Heinrich warnt davor, das Grundstück juristisch nicht zu teilen, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungseigentümergemeinschaft einzutragen. Denn jeder Partner braucht dann immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Hälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind.

Die gestalterische Lösung: Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften mit getrennten Eingängen. Die Fassaden sind gleich, die Fenster symmetrisch verteilt. Der Dachstuhl erstreckt sich über das gesamte Gebäude. „Aber es gibt auch andere Varianten“, erklärt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelverkehrtem Ebenbild sein.“ Windscheif ergänzt: „Die beiden Hälften müssen auch nicht unbedingt mit der Seitenwand aneinandergebaut werden. Sie können zum Beispiel auch mit dem Rücken zusammenstehen.“ Dann sind beide Hauseingänge jeweils an der Rückseite. Auch lassen sich die Fassaden individuell gestalten, und die bauliche Struktur darf gewisse Abweichungen aufweisen. So ist es in der Regel möglich, dass ein Gebäudeteil zwei und das andere drei Geschosse hat. Oder dass eine Hälfte 10 und die andere 15 Meter breit ist.

„Doppelhäuser müssen aber nach dem Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen und ins Orts- oder Stadtbild passen“, betont Rose. „Ausschlaggebend für die Genehmigung ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat. Sie muss beide Teile verbinden.“ dpa