Hamburg. Die Kosten der Police bestimmt die Bausumme.

Bauherren können für sämtliche Schäden, die von ihrem Grundstück und dem Bau des Hauses ausgehen, haftbar gemacht werden. Daher sollten sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, empfiehlt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Stürzt beispielsweise ein Besucher in eine unbeleuchtete Baugrube, leistet die Versicherung Schadenersatz. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre.

Mitversichert ist meist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes, erklärt der Verein. Die Bauherrenhaftpflichtpolice springt also auch für Schäden ein, die sich zum Beispiel aus der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ergeben. Die Police sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden. In diesem Fall muss nicht notwendigerweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Deckungssumme für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens auf fünf Millionen Euro sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden festgelegt werden. Die Beitragshöhe der Police richtet sich nach der Höhe der Baukosten. Eigenleistungen der Bauherren müssen gesondert angegeben werden. dpa