Berlin.

Der Austausch eines Gasherdes gegen einen Herd mit Induktionskochfeld durch den Vermieter ist eine Modernisierung der Wohnung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 103 C 196/16), durch den neuen Induktionsherd werde der Gebrauchswert der Küche nachhaltig erhöht. Im Gegenzug hätten die Mieter aber für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendungsersatzanspruch, so das Gericht.