Köln.

Arbeitgeber dürfen einzelne Mitarbeiter nicht von Betriebsausflügen oder -feiern ausschließen. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestellt sind. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 8 Ca 5233/16) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist.

Einzelne Kollegen nicht zur Weihnachtsfeier oder anderen Veranstaltungen einzuladen, ist demnach nur mit einem triftigen Grund erlaubt – etwa, weil es in der Vergangenheit bei ähnlichen Anlässen Ärger mit dem Mitarbeiter gab. dpa