Dresden.

Wenn die Behörden einen wegen zu hohen Tempos geblitzten Autofahrer nicht ermitteln können, muss der Halter des Wagens unter Umständen ein Fahrtenbuch führen. Das sei eine Art Vorbeugungsmaßnahme, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Christian Janeczek aus Dresden. Falls mit dem Wagen dann wieder jemand geblitzt wird, könne man anhand des Fahrtenbuchs ermitteln, wer das Auto zu jener Zeit gesteuert hat. dpa