Hamburg.

Ein Zwischenstopp im Wald, ein Halt am Meer: Für viele ist ein Wohnmobil der Inbegriff von Unabhängigkeit. Doch auch beim Reisen mit vier Wänden auf Rädern ist nicht alles erlaubt, wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ erläutert. Vor allem außerhalb von Campingplätzen gibt es für die Besitzer einiges zu beachten. Am Straßenrand zu parken und dort zu übernachten, ist hierzulande in der Regel nur für eine Nacht erlaubt. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschland nicht als Erholungspause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig Einschränkungen.

Wer einen Parkplatz sucht, sollte auf die Beschilderung achten. „Nur für PKW“ schließt Wohnmobile nämlich aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenverkehrsordnung mit seinen meist mehr als
2,8 Tonnen nicht als PKW durch. Heißt es nur „Parkplatz“, sind auch Camper willkommen. Das gilt aber nicht für das Camping. Tische und Stühle dürfen nicht herausgestellt werden – auch wenn die Größe des Parkplatzes es erlaubt. Denn auch für Wohnmobile gelten übliche Regeln wie: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeichnete Flächen ragen.

Auch auf privaten Parkplätzen etwa von Supermärkten ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten Supermärkte aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem PKW-Parkplatz steht, berichtet „Finanztest“. tmn