Wolfsburg. Die Führungskräfte sollten auf einen Teil der Inflationsprämie und die zweite Tranche der Entgelterhöhung verzichten.

Die Meldung wurde als Beitrag des VW-Managements zum großen Sparprogramm der Marke interpretiert. Doch den auferzwungenen Verzicht auf zugesichertes Geld wollen einige der Führungskräfte nicht hinnehmen und klagen nun vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Zu Jahresbeginn hieß es, Managerinnen und Manager bei Volkswagen sollten weniger Geld bekommen als geplant. Eine in Aussicht gestellte zweite Tranche der Inflationsprämie in Höhe von 1000 Euro für die Zielgruppe sowie eine Entgelterhöhung um 3,3 Prozent zum 1. Mai sollte es nicht geben, wie eine Unternehmenssprecherin im Januar bestätigte. Sie sagte damals: „Mitglieder im Management tragen eine besondere Verantwortung für das Unternehmen und üben eine wesentliche Vorbildfunktion aus,die gerade in der aktuellen Situation zum Tragen kommt.“ Doch die Betroffenen sind offenbar nicht alle damit einverstanden. Am 2. Mai findet vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht nun ein erster Gütetermin statt. Darin geht es um „mehr als 30 Verfahren“. Nach Informationen unserer Zeitung wollen sogar über 40 Führungskräte gegen ihren Arbeitgeber klagen.

Es geht um 1000 Euro sowie 3,3 Prozent mehr Gehalt

„Die außertariflich eingestuften Kläger gehören jeweils verschiedenen Managementkreisen bei der VW AG an und sind unter Inanspruchnahme von Zeitwertwertguthaben für individuell unterschiedliche Zeiträume von der Arbeitsleistung freigestellt. Sie nehmen die VW AG auf die Zahlung eines zweiten Teils der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro (Fälligkeit Januar 2024) und die Weitergabe einer Tarifhöhung in Höhe von 3,3 Prozent ab dem 1. Mai 2024 in die Pflicht. Sie berufen sich unter anderem auf eine Zusage vom März 2023bezüglich der Weitergabe dieser Leistungen aus dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2023 auch an die Managementkreise und außertariflich Beschäftigte. Mit einer Mitteilung vom Februar 2024 informierte die Beklagte die Kläger darüber, diese an alle Mitglieder des Managements gerichteten Leistungen
aufgrund der notwendigen Ergebnisverbesserungsprogramme in der VW AG nicht zu
gewähren. Gegen diese Rücknahme wehren sich die Kläger“, heißt es in der Ankündigung des Arbeitsgerichtes. Nicht alle Kläger sind derzeit freigestellt. Zumindest in einem Fall soll es sich um einen aktiven Mitarbeiter handeln, wie unsere Zeitung erfahren hat.

Es gab eine Gesamtzusage für das Tarifpaket

Ebenso wie die anderen Beschäftigten waren die Führungskräfte im Vorjahr in den Genuss der 2023 wirksam gewordenen Tarifabschlüsse gekommen. Sie erhielten 2000 von insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleich und 5,5 Prozent mehr Geld. Es gab aber eine Gesamtzusage für das Tarifpaket. Auf die diesjährige zweite Ausschüttung und prozentuale Erhöhung sollten die Führungskräfte dann aber verzichten. Wie der Beschluss dazu zustandegekommen ist, bleibt weitgehend unklar. Medien wie das Handelsblatt berichteten, dass sie bei einer VW-internen Managementinformation gefallen sei. Inwieweit die Interessenvertretung der Managerinnen und Manager bei VW - die Volkswagen Management Association - dabei einbezogen wurde, ist nicht bekannt. Später hatte sich auch das Topmanagement um Vorstandschef Oliver Blume zu einem Verzicht entschlossen. Sie wollen in diesem Jahr auf 5 Prozent ihrer Grundbezüge verzichten.

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