Braunschweig. Wo geraucht wird, darf prinzipiell gekifft werden. Welche Ausnahmen es gibt und was Braunschweiger Gastronomen erlauben und verbieten.

Wird in Braunschweigs Kneipen und Klubs inzwischen nicht nur Tabak geraucht, sondern auch gekifft? Seit der Teillegalisierungvom 1. April ist der Konsum von Cannabis prinzipiell im Raucher- und Außenbereich von Gastronomien erlaubt. Faustregel: Wo geraucht werden darf, kann auch gekifft werden. Doch per Hausrecht können Braunschweigs Gastronomen das Kiffen in ihrer Gastwirtschaft verbieten. Wie der Dehoga Bezirksverband Braunschweig mitteilt, ist der Konsum von Cannabis laut dem neuen Cannabisgesetz auch in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.

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Unklar ist für den Dehoga jedoch, was genau mit „unmittelbarer Gegenwart“ gemeint ist „Die Gesetzesbegründung definiert es insoweit, dass unter ‚unmittelbarer Gegenwart‘ eine ‚gleichzeitige, vorsätzliche enge körperliche Nähe der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander zu verstehen [ist], sodass eine konkrete Gefährdung der oder des Minderjährigen besteht.‘“, so der Geschäftsführer des Bezirksverbands Mark Alexander Krack.

Bei einigen Braunschweiger Gastronomien ist Kiffen unter Auflagen erlaubt

Wie handhaben es Braunschweigs Kneipenbesitzer, Club- und Restaurantbetreiber? Im Lindi, eine der ältesten Raucherkneipen der Stadt am Bohlweg, ist das Kiffen mit Rücksicht auf die Kundschaft tabu: „Wir haben viele ältere Gäste, da geht das einfach nicht“, sagt Geschäftsführer Rolf Drosse. Im Außenbereich dulde er es, solange es andere Gäste nicht belästigt. „Wir haben den Fall aber noch nicht gehabt“, sagt er.

Der mehrgeschossige Altstadttreff im Magniviertel erlaubt Kiffen im Raucherstockwerk nach Absprache: „Der Mitarbeiter, der den Raucherbereich betreut, entscheidet in seiner Schicht, ob er es erlaubt oder nicht“, sagt Betreiber Sinan Ameti. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter würden es erlauben. Draußen störe es ihn nicht. „Die Gäste sollten es nicht übertreiben, weil das Zeug sehr geruchsintensiv ist“, findet er.

Das Eusebia im Univiertel hat ein Raucherabteil. Besitzer Rolf Haberland sei es egal, ob gekifft werde oder nicht, also sei es erlaubt. „Aber wenn einer nichts trinkt und nur kifft, will ich das nicht“, sagt er. Er sei Nicht-Raucher und das Rauchen störe ihn persönlich eher.

Wenn sich jemand beschwert, können wir immer noch charmant mit den Leuten reden
Tim Lemke, Club- und Restaurantbetreiber

Tim Lemke, Betreiber der Clubs an der Partymeile und mehreren Gastronomien, sagt, er erlaube das Kiffen da, wo das Rauchen auch erlaubt ist. „Wir können und wollen das nicht verbieten“, sagt er. Im Innenbereich dürfe sowieso nicht geraucht werden, im Außenbereich von Eule/XO sei der Cannabisgeruch aber auch nicht omnipräsent. „Das ist nicht so explodiert, wie manche vermutet haben“, sagt Lemke. Am ehesten seien Kiffer in der Eule/XO und im Brain anzutreffen „Wenn sich jemand beschwert, können wir immer noch charmant mit den Leuten reden“, findet er.

Andere Kneipenbesitzer, die namentlich nicht genannt werden wollen, verbieten das Kiffen komplett, auch im Außenbereich. „Egal ob drinnen oder draußen, wir verbieten es, da wo wir können“, sagt einer. „Das ist sonst nicht zu kontrollieren.“

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