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Aboservice

Hiermit bestelle ich zu untengenannten Bedingungen den HARZ KURIER

Persönliche Daten:
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Lieferung ab:


Einzugsermächtigung:
Hiermit ermächtige(n) ich/(wir) die Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG widerruflich, das Zeitungs-Bezugsgeld für den HARZ KURIER zu Lasten meines/unseres Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.

Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
Zahlungsweise: monatlich
vierteljährlich jeweils zum Quartalsbeginn


Abobetreuung:


Sigrid Wrede
Tel.: 05522/3170-461
Fax: 05522/3170-481
E-Mail: vertrieb@harzkurier.de oder swrede@harzkurier.de


Preise:
monatlich:

20,70 € (inkl. Trägerlohn und MwSt.)

Postvertrieb monatlich:

24,90 €




 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG für Abonnenten

Herausgeber:
Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Gipsmühlenweg 2-4,  37520 Osterode am Harz
Telefon: (0 55 22) 3170 - 0,  Online:
http://www.harzkurier.de
Telefax: (0 55 22) 3170 - 480
Ust-Id-Nr. DE 185 103 120

Registergericht:
Amtsgericht Göttingen, HRA 121605
- im Folgenden Verlag genannt -

Persönlich haftender Gesellschafter:
Harz Kurier Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:
Jürgen Nitsche, Jürgen Schwier

Registergericht:
Amtsgericht Göttingen, HRB 120416

 § 1 Vertragsgegenstand / Zustandekommen des Vertrages

Vertragsgrundlage für den Bezug der Zeitungen sind folgende Bedingungen, deren Einbeziehung und Kenntnisnahme der Abonnent mit einer Bestellung anerkennt:
Der Abonnement-Vertrag über den regelmäßigen Bezug einer Zeitung der Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG kommt durch die Online-Bestellung, die schriftliche oder telefonische Bestellung des neuen Abonnenten und die schriftliche Bestätigung des Verlages zustande. Der Abonnent verpflichtet sich, die Zeitung abzunehmen und als Gegenleistung den vereinbarten Abonnement-Preis zu zahlen. Zugelassen sind nur Abonnenten, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften gem. § 6 HGB sind.
Beilagen sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
Ein Vermittler ist nicht zum Inkasso und nicht zu abweichenden mündlichen Vereinbarungen berechtigt.

§ 2 Widerrufsrecht

Der Abonnent ist berechtigt, die Bestellung des Abonnements innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen gegenüber der Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Vertrieb, Gipsmühlenweg 2-4, 37520 Osterode am Harz schriftlich zu widerrufen (Datum des Poststempels). Das Widerrufsrecht erlischt, sobald ein Exemplar der Zeitung wie gewünscht zugestellt oder in einer der Geschäftsstellen abgeholt wurde. Handelt es sich in den ersten zwei Wochen um ein dem Abonnement vorangestelltes kostenloses Probeabonnement, erlischt das Widerrufsrecht erst nach Zustellung des ersten kostenpflichtigen Exemplars der Zeitung.

§ 3 Belieferung

Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin. Bei Bestellungen ohne Terminangaben gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Sie erfolgt im Verbreitungsgebiet durch die Zeitungszusteller der beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Ist dies dem Verlag nicht möglich oder den Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Abonnenten nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Post. Der Abonnent hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag bis spätestens um 6:30 Uhr. Die Zustellung der Zeitung erfolgt frei Haus.
Der Abonnent hat zu gewährleisten, dass ihn die Zeitung erreicht. Er hat dafür zu sorgen, dass dem Zusteller eine geeignete Einwurf- oder Ablagestelle (Briefkasten, Zeitungsbox o.ä.) zur Zeitungsaufnahme gefahrlos zugänglich und in ausreichender Größe bereitgestellt wird.
Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Abonnenten sind dem Verlag umgehend mitzuteilen. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraumes möglich. Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden bei Fälligkeit mit der nächsten Zahlung verrechnet.

§ 4 Bezugspreis

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesene Preisliste. Der Abonnementpreis ist dem jeweiligen täglichen lokalen Impressum zu entnehmen. Er enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, auch im laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, sind möglich. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Veränderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung veröffentlicht. Der Abonnementpreis ist immer im Voraus über ein Geldinstitut oder ggf. über die Geschäftsstellen sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. Der Abonnent hat die Wahl zwischen den Zahlungsarten Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) und Begleichung einer Rechnung. Der Lieferzeitraum ist der jeweilige Zeitraum, für den der Abonnementpreis im Voraus bezahlt wird.
Sobald und solange der Abonnent sich in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
Der Bezugspreis für Reisenachsendungen ins Ausland enthält die anteiligen Abonnements- und Portokosten sowie Bearbeitungsgebühren, die der jeweiligen Preisliste zu entnehmen sind. Abonnenten im Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro auf dem Konto des Verlags eingeht. Andernfalls wird der Differenzbetrag nachgefordert.
Bei gewünschten Lieferunterbrechungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Abonnementgebühren.

§ 5 Vertragsende / Kündigung

Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies gilt nicht, soweit einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart wurde. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d. h. bis zum 20. des Monats vor Ablauf der Mindestbezugsdauer, schriftlich gekündigt werden. Bei gewünschten Lieferunterbrechungen während der Laufzeit von Verträgen mit einer Mindestbezugsdauer wird die Bezugsdauer entsprechend verlängert. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen.
Ordentliche Kündigungen des Vertrages werden zum Monatsende berücksichtigt, wenn diese bis zum 20. des Monats schriftlich beim Verlag eingegangen sind und keine anderen Vereinbarungen bestehen.
Die inhaltliche Umstrukturierung der Zeitung (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt den Abonnenten nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Die Zusteller sind nicht berechtigt, Kündigungen anzunehmen.

§ 6 Haftung

Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen. Ein taggenauer grundsätzlicher Anspruch auf eine Ersatzlieferung oder Rückerstattung bei mangelnder Zustellung besteht nicht. Der Kunde erhält in diesem Falle entsprechend eine Gutschrift.
Bei Nichterscheinen oder Nichtlieferung infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Diebstahl, Streik, Aussperrungen oder aufgrund sonstiger vom Verlag und der Zustellung nicht zu vertretender Umstände, besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz, Minderung oder Rückerstattung des Bezugspreises.
Bei Lieferung der Zeitung per Post hat der Verlag die ihm obliegende Lieferungsverpflichtung mit der Anlieferung bei dem beauftragten Postdienstleister erfüllt. Die Versendungsgefahr geht dann auf den Abonnenten über.
Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Abonnent Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche, die aus der Übernahme einer Garantie resultieren.
Im Übrigen haftet der Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist im Falle der Verletzung einer Kardinalspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.

§ 7 Kundendaten / Datenschutz

Der Abonnent übermittelt dem Verlag alle für die Belieferung und Rechnungsstellung relevanten Daten und erklärt sich mit deren elektronischer Verarbeitung und Speicherung in der Abonnentendatei des Verlages einverstanden.
Personenbezogene Daten, die vom Verlag sowie den von ihm beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Abonnent eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnement-Vertrag resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Abonnent um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Abonnent keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnenten der Harz Kurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.


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